Forschung

Kriminologie und Sanktionenrecht sind wichtige Eckpfeiler in der Ausbildung junger Juristen und aus dem Fächerkanon der Strafrechtswissenschaft nicht wegzudenken.

Wenn sich das Strafrecht im engeren Sinn normativ mit den Voraussetzungen von Strafe befasst, setzt die Kriminologie als Lehre vom Verbrechen früher an und fragt, warum es überhaupt zu einer Straftat gekommen ist und wie Straftaten verhindert werden können.

Das Sanktionenrecht schließt auf der Gegenseite die Lücke zwischen der Tatsache, dass bestraft wird und der Art der Strafe, die zu verhängen ist.

Beide Fächer sind daher Bestandteile des Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften (SPB 6) am Fachbereich Rechtswissenschaften und Prüfungsstoff im Staatsexamen.

Mit der Gründung dieser Forschungsstelle soll ein Beitrag zur Kontinuität der Ausbildung der Studierenden geleistet werden.